Ingo Bornowski - Spielplatzprüfer

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Spielplätze sollten so geplant, gebaut und kontrolliert werden,
dass vermeidbare Unfälle durch die Nutzung eines Spielplatzgerätes,
das Gerät selbst, oder das Umfeld nach Möglichkeit auszuschließen sind.

Das ist die Kurzfassung der Einleitung aus der DIN EN 1176-1:2008-08, Spielplatzgeräte und Spielplatzböden.

 

Ziel dieser Norm ist es, schwere Unfälle zu vermeiden, die zu Behinderung oder Tod führen können.

Dies beginnt bereits bei Planung und Bau eines Spielplatzes. Hier werden die Grundlagen für einen sicheren, normgerechten Spielbetrieb geschaffen.

Allerdings fordert die Norm darüber hinaus eine regelmäßige Kontrolle öffentlicher Spielplätze, um den Zustand von Anlage und Geräten mit den geforderten Normen abzugleichen.

Zu den öffentlichen Spielplätzen zählen Anlagen in Parks, an Schulen, Kitas, Kindergärten, Wohnanlagen … und auch an Restaurants, Biergärten usw.

 

 

Die DIN EN 1176-1:2008-08 fordert :

 

mindestens 1 mal wöchentlich eine visuelle Routine Inspektion

  • Erkennung offensichtlicher Gefährdungen, die sich als Folge von normaler Benutzung, Vandalismus,
    oder Witterungseinflüssen ergeben können
  • ANMERKUNG: Typische Gefährdungen können in Form von zerbrochenen Geräteteilen oder zerbrochenen Flaschen auftreten

 

mindestens alle 3 Monate eine operative Inspektion

  • genauere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität des Gerätes
  • ANMERKUNG: Typische Überprüfungen erfassen auch den Verschleiß

 

eine jährliche Hauptinspektion

  • Inspektion zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands des Gerätes, von Fundamenten und der Spielplatzböden
  • ANMERKUNG: Typische Überprüfung erfasst Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen.

Die DIN EN 1176-7 fordert:

 

Inspektionsplan
Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigner oder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter
Inspektionsplan für jeden Spielplatz aufgestellt und eingehalten wird.

Betrieb
Der Betreiber / Eigentümer sollte bei allen Maßnahmen bezüglich Anordnung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb des Spielbereiches die Informationen der Hersteller beachten, z. B. Vorinformation / Katalog, Installations- und Wartungsanweisungen, zusammen mit den Anforderungen des/der relevanten Teils / Teile der EN 1176 und anderer geeigneter Information.

Der Betreiber sollte ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement des Spielplatzes entwickeln.

 

Gern helfe ich Ihnen bei der Umsetzung eines
(rechts-)sicheren Spielplatzmangements

Falls Sie mehrere Fragen nicht beantworten können
fragen Sie mich!

 

Sind Sie sicher, daß...

  • der Fallraum ausreichend ist?
  • die Aufprallfläche groß genug ist?
  • der Fallschutz der Fallhöhe entspricht?
  • die Brüstung hoch genug ist?
  • keine Kopffangstellen vorhanden sind?
  • das Feuchtbiotop nicht zu tief ist?
  • die Pfosten noch standsicher sind?
  • das die Schaukelgelenke noch den Toleranzen des Herstellers entsprechen?
  • die Einfriedung den Normen entspricht?
  • Ihr Spielplatzmanagement im Schadensfall vor Gericht stand hält?

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne bei Planung, Installation und Inspektion Ihrer privaten Spielgeräte im heimischen Garten zur Verfügung.